Bürgerentscheid zur Windkraft

  • Aktuelles aus Marktl

am 09.06.2024

Bürgerentscheid am 9. Juni – Kompromissvorschlag erarbeitet

Informationsveranstaltung zum Windpark Altötting mit StM Aiwanger – Neue Planungskriterien für den Markt Marktl

Anlässlich des Windparkprojekts befasste sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 27.02.2024 mit einem Ratsbegehren, ob diesbezüglich ein Bürgerentscheid durchgeführt werden soll. Einstimmig kam der Gemeinderat zu dem Beschluss, dass am 09.06.2024 zusammen mit der Europawahl ein Bürgerentscheid mit folgender Fragestellung durchgeführt werden soll:

„Sind Sie dafür, dass die Marktgemeinde Marktl ihr gemeindliches Einvernehmen zum Bauvorhaben der Errichtung der Windkraftanlagen auf den Flurnummern 4, 11 und 12 der Gemarkung Daxenthaler Forst im Gemeindegebiet Marktl erteilt?“

Die bei der Sitzung anwesenden Marktler Vertreter der Bürgerinitiative stimmten dieser Fragestellung zu.

Im Rahmen der Abstimmung zu den Planungen zwischen dem Bayerischen Wirtschaftsministerium, den Bayerischen Staatsforsten, dem Vorhabenträger Qair und dem Markt Marktl wurde in den folgenden zwei Monaten ein Kompromiss ausgearbeitet, um das Windparkprojekt für die Marktler - insbesondere für die am stärksten betroffenen Schützinger Bürger - verträglicher zu gestalten. Die von der Gemeinde geforderten Nachbesserungen wurden zusammen mit den Bürgern unter anderem bei einer „Bürgerwerkstatt“ erarbeitet.

Der Kompromissvorschlag:

Zu den zentralen Punkten der Übereinkunft gehört die Erhöhung des Abstands der Windräder zu geschlossener Wohnbebauung auf 1.200 Meter sowie die Prämisse, dass Wohngebäude maximal mit einem Radius von 180 Grad von Windrädern umfasst werden dürfen. Durch Anwendung der neuen Planungskriterien kommt es zu mehreren Verschiebungen innerhalb des Planungsgebiets. Die Windenergieanlagen mit den Nummern 17 und 18 im Westen Schützings entfallen, um Schattenwurf und Lärmbelastung auszuschließen und um den Wohnumfeldschutz und dem FFH-Gebiet gerecht zu werden. Die Anlage 29 wird aus dem Haiminger Norden in den äußersten Marktler Süden verschoben, wodurch Umfassung, Schattenwurf und Lärm reduziert werden.

Ein weiteres und eminent wichtiges Zugeständnis konnte Bürgermeister Dittmann den Bayerischen Staatsforsten abringen: Auch in der Zukunft hinsichtlich eventuell später angedachter Windräder dürfen im Staatsforst auf dem Marktler Gemeindegebiet keine weiteren Windräder ohne die Zustimmung der Gemeinde errichtet werden. Die Wichtigkeit dieses Zustimmungserfordernisses kann nicht deutlich genug herausgehoben werden. Denn im Rahmen der 16. Teilfortschreibung des Regionalplans 18 werden mögliche Windvorranggebiete ausgewiesen, die entlang der B 20 bis nördlich der Autobahn A 94 reichen. Innerhalb dieser Gebiete können nach derzeitigem Planungsstand Windräder mit einem Abstand von nur 500 Metern zu Wohnbebauung errichtet werden. Mit der Notwendigkeit der Zustimmung der Gemeinde kann diesem Szenario ein Riegel vorgeschoben werden. In Abhängigkeit vom Ausgang des Bürgerentscheides am 09.06.2024 wird dieses Zustimmungserfordernis zugunsten des Markts Marktl seitens der Bayerischen Staatsforsten schriftlich fixiert.

Am 13.Mai 2024 stand Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger im Mittelpunkt einer ausführlichen Diskussion während einer Informationsveranstaltung in Marktl, die sich auf das geplante Windparkprojekt im Landkreis Altötting konzentrierte. Bei dieser Gelegenheit unterstrich der Staatsminister, dass nach der Ausweisung als Vorranggebiet trotz ablehnender Bürgerentscheide künftig Windenergieanlagen errichtet werden. Über 2,5 Stunden tauschte er sich mit den Bürgern aus und betonte die Bedeutung des ausgearbeiteten Kompromisses für die Region. Der Minister äußerte seine Überzeugung in Bezug auf den erreichten Konsens, der sowohl die Wünsche und Anliegen der Anwohner berücksichtigt und dennoch einen signifikanten Beitrag zur Energiewende vor Ort leistet: „Ich bin überzeugt, dass es jetzt einen guten und tragfähigen Kompromiss gibt. Gemeinsam mit der Gemeinde, den Projektierern und den Bayerischen Staatsforsten haben wir die Planungen umfassend angepasst und die Zahl der Windräder reduziert. Das ist ein wichtiger Fortschritt im Sinne der Bürger in der Region.“

Auch die Bürgerinitiative „Gegenwind“ war dazu eingeladen. Deren Sprecher Rainer Harböck verließ jedoch nach seinem Eingangsstatement die Veranstaltung und nahm nicht weiter an der Diskussion teil.

Minister Aiwanger unterstrich dabei immer wieder die Notwendigkeit des Windkraftausbaus im Freistaat: „Bayern braucht einen maßvollen Ausbau der Erneuerbaren Energien.“

Bereits Ende April hat Aiwanger mit Bürgern aus dem Landkreis Altötting mehrere Windräder im Landkreis Starnberg besichtigt, die dort in den Bayerischen Staatsforsten errichtet worden waren.

Untenstehend finden Sie ausführliche Zeitungsberichte aus dem Alt- Neuöttinger Anzeiger vom 29.02., vom 06.05. sowie vom 15.05.2024 ebenso wie zwei Artikel von InnSalzach24.de vom 04.05. und vom 14.05.2024. Weiter steht ein Lageplan mit den Grundstücken im Gemeindegebiet Marktl unter Berücksichtigung des Mindestabstandes von 1.000m zu Wohngebäuden (rot), die für den Bau Windenergieanlagen in Frage kommen und ein Übersichtsplan mit den geplanten und entfallenden Windradstandorten zur Verfügung. In diesem Bereich sind derzeit 4 Windräder geplant. Weitere Flächen im Gemeindegebiet kommen im Rahmen des Projektes nicht in Betracht.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Lageplan1.pdf